Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht für Sie vor Ort und online!

Wir beraten und vertreten Sie in allen Rechtsgebieten des Familienrechts, bei Trennung und Ehescheidung,  Unterhalt, Umgangsrecht und Sorgerecht! 

Als Rechtsanwalt für Familienrecht und Scheidungsanwalt wichtige Punkte für Sie zusammengefasst:


Die Rechtsgebiete des Familien- und Scheidungsrechts sind sehr vielfältig!

Mit der Trennung sind insbesondere die Bereiche Unterhalt, Kindesunterhalt, Sorge- und Umgangsrecht von Bedeutung.

Bis zur Scheidung sind weiterhin regelmäßig die Bereiche Vermögen und Versorgungsausgleich zu klären.

Wir arbeiten mit dem Ziel Konflikte kurzfristig und effektiv zu klären, so dass der Scheidungstermin vor dem Familiengericht nur noch „Formsache“ ist!

Trennung

Wir sind bereits während der Trennung an Ihrer Seite. Dabei sind wir darauf bedacht, so schnell wie möglich Lösungen zu realisieren um Konflikte und Prozesse zu vermeiden! Das spart Zeit und Kosten!
Die einjährige Trennung ist im Normalfall Voraussetzung der Ehescheidung (Scheitern der Ehe). Während der Trennung sollten rechtzeitig alle Ansprüche geklärt werden.

Scheidung

Unser Ziel ist es, die Zeit bis zur Scheidung zu nutzen, um alle wichtigen Fragen, wie Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht und Vermögensaufteilung zu regeln. Sofern alles weitere außergerichtlich geklärt wurde, entscheidet das Gericht nur in einem kurzen Termin nur noch über das Ende der Ehe und ggf. den Versorgungsausgleich.

Online-Scheidung

Wir bieten Ihnen gerne auch die kostengünstige Online-Scheidung an. Wenn beide Seiten einvernehmlich die Scheidung wollen und kein Streit besteht!
Dazu bieten wir Ihnen eine gesonderte Online-Plattform, über die Sie Ihre Dokumente hochladen können.
Kostengünstig und bequem von zuhause!

Unterhalt

Wir berechnen kurzfristig die Höhe von Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt. So können wir effektiv und kurzfristig Unterhalt für Sie und die Kinder fordern.

Vermögen

Wir berechnen für Sie Ihre Ansprüche im Zugewinnausgleich. Im Regelfall leben Ehepartner ohne Ehevertrag im so genannten Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Gemeinsam mit Ihnen bestimmen wir, welche Vermögenswerte überhaupt berücksichtigt werden. Dann wird der Zugewinn, also die Differenz zwischen dem Anfangsvermögen und dem Endvermögen eines Ehepartners, ermittelt und ausgeglichen.
Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um die genauen Regelungen und Voraussetzungen für den Zugewinnausgleich zu verstehen und eine faire Lösung zu finden.

Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich ist ein familienrechtliches Verfahren, bei dem die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften ausgeglichen werden. Dadurch soll eine finanzielle Gleichstellung der Partner im Alter gewährleistet werden, bezogen auf die Ehezeit.
Die Rentenansprüche, die während der Ehe erworben wurden, werden als gemeinsame Lebensleistung durch das Familiengericht ausgeglichen.
Der Versorgungsausgleich kann individuell gestaltet und gegebenenfalls auch ausgeschlossen werden,

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt richtet sich nach verschiedenen Aspekten, u. a. nach dem Alter, dem Lebensmittelpunkt. Darüber hinaus wird z.B. nach Regel-, Mehr- und Sonderbedarf unterschieden.

Umgangsrecht

Das Umgangsrecht sollt im Interesse des Kindeswohls einvernehmlich geregelt und verlässlich umgesetzt werden.

Sorgerecht

Es gibt keinen Vorrang des gemeinsamen Sorgerechts! Letztlich ist ausschließlich das Kindeswohl entscheidend dafür, wie das Sorgerecht geregelt wird!

Wenn Sie die Scheidung einvernehmlich wollen!

Online-Scheidung ohne Stress!

Ihr Scheidungsanwalt in Bad Oeynhausen

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