Scheidungsanwalt in Bad Oeynhausen - Vertretung bei Trennung und Scheidung

Kurzfristiger Termin 05731 - 49 69 270

Rechtsanwalt für Familienrecht

Anwalt für Trennung und Scheidung

 

Wir legen den Fokus auf Ihre persönlichen Anliegen im Familienrecht. 

Als Kanzlei für Scheidung in Bad Oeynhausen begleiten wir unsere Mandanten im Familienrecht oft bereits vor der Trennung, um ihre Rechte zu schützen. Auf diese Art und Weise entwickeln wir faire Vereinbarungen und Streitigkeiten können beigelegt werden. So kann die Trennung rechtlich sorgfältig vorbereitet werden.  Sie können sich auf die neue Situation einstellen. 

Unterhalt

Wir berechnen für Sie Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt und leiten bei Bedarf entsprechende Schritte ein, um sicherzustellen, dass der Unterhalt rechtzeitig gezahlt wird. 

Sofern erforderlich vertreten wir Sie vor dem Familiengericht, um Ihre Interessen angemessen durchzusetzen!

Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir die vielen Teilbereiche des Familienrechts. Als Scheidungskanzlei sind wir auf die finanziellen Aspekte im Unterhalts- und Vermögensrecht ebenso spezialisiert, wie auf den Versorgungsausgleich (Altersvorsorge ).

Wir legen besonderes Augenmerk auf das Kindeswohl! Die Themen Umgangsrecht und Sorgerecht sind dabei von zentraler Bedeutung.

Im Bereich der gerichtlichen Tätigkeit übernehmen wir  als Scheidungskanzlei Terminsvertretungen für andere Kanzleien! Ebenso können wir bundesweit auf ein Netzwerk von Kollegen zurückgreifen. Durch diesen gegenseitigen Austausch können wir kurzfristig bundesweit tätig sein!

 

Kanzlei für Familienrecht - Scheidungsanwalt

Scheidungstermin ohne Stress!

Unser Ziel ist es die streitigen Themen im Familienrecht außergerichtlich zu regeln. Die Situation der Trennung ist regelmäßig sehr belastend. Wir regeln für Sie alle familienrechtlichen Themen rund um die Trennung. Mit Erfahrung und objektiver Einschätzung klären wir realistische Werte und Zielsetzungen und fordern diese für Sie ein!

Gerne übernehmen wir vollständig die Kommunikation mit der „anderen Seite“! So können Konflikte oft schneller geschlichtet werden. 

In Ihrer Kanzlei für Trennung und Scheidung bewerten wir Konfliktpunkte objektiv und erarbeiten effektive Lösungsvorschläge. 

Der Scheidungstermin ist dann „nur“ der stressfreie Abschluss des familienrechtlichen Verfahrens sein, eine prozessuale erforderliche Formalie – nicht mehr!

 

Wir sind im Büro
und online für Sie da!

Auch wenn Sie die Online-Scheidung wählen, können Sie sich während des Verfahrens gerne für Besprechungen in der Kanzlei entscheiden! 

Kanzleitermine

Kanzleibesprechung, wenn Sie Details gerne in Ruhe im Büro besprechen möchten!

Umfangreiche Berechnungen und Strategien erörtern wir mit Ihnen und entwickeln verschiedenen Lösungsansätze, um dann die für Sie beste Variante durchzusetzen.

Einvernehmliche Lösung, wenn möglich - gebotene Härte, wenn erforderlich!

In gewohnter Art und Weise ist es oft erforderlich Dokumente gemeinsam in Augenschein zu nehmen oder gerade während der Trennungsphase persönlich Details zu besprechen!

01

Termin

Wir vereinbaren gerne kurzfristig einen ersten Beratungstermin im Familienrecht!

So können wir im Rahmen einer Ersteinschätzung mögliche weitere Schritte bei Trennung und Ehescheidung
erörtern!

02

Ihre Ansprüche

Vor der Scheidung werden Ihre Ansprüche detailliert geprüft und mit Nachdruck geltend gemacht. Dabei wird im Kosten- und Zeitinteresse die außergerichtliche familienrechtliche Lösung angestrebt.

Wenn erforderlich vertreten wir Ihre Interessen mit der gebotenen Härte bundesweit gerichtlich!

03

Scheidung

Zum Abschluss des Verfahrens erlässt das Familiengericht den Scheidungsbeschluss.

Kein Kanzleibesuch erforderlich, wenn alles geklärt ist!
Formalien bequem von zuhause aus!

Online-Scheidung

Ehescheidung in nur 3 Schritten!

01

Anruf oder online-Kontakt

Wir nehmen Ihre Daten gerne über eine sichere Online-Verbindung oder telefonisch auf. Wir besprechen wir alles erforderliche telefonisch mit Ihnen.

02

Antrag

Der Scheidungsantrag wird bundesweit sehr kurzfristig, wenn gewünscht noch am selben Tag, bei dem zuständigen Gericht gestellt!

03

Scheidung

Zum Abschluss des Verfahrens erlässt das zuständige Gericht den Scheidungsbeschluss wie üblich im Gerichtstermin.