Scheidungsanwalt und Rechtsanwalt für Familienrecht
Ihre Anwaltskanzlei bei Trennung und Scheidung in Bad Oeynhausen

Rufen Sie uns gerne an 05731 - 49 69 270

Kurzfristige Erstberatung im Familienrecht!

Als Scheidungsanwalt und Rechtsanwalt für Familienrecht vertrete ich Sie bei Trennung und Ehescheidung. Ihre persönliche Situation ist durch die Trennung in vielen Bereichen neu! 

Klären Sie rechtzeitig Ihre Ansprüche und Pflichten!

Ich berechnen für Sie kurzfristig die Höhe des zu zahlenden Unterhalts! So können Sie Ihre aktuellen Möglichkeiten planen und das Trennungsjahr gestalten!

Das Trennungsjahr beginnt nicht erst mit dem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung! Die Trennung können Sie bereits in der Wohnung realisieren, so dass die Zeit bis zum Scheidungstermin relativ kurz sein kann!


Erfahrung im Scheidungsrecht seit 20 Jahren

Rechtsanwalt Lars Danne ist seit 2004 mit dem Schwerpunkt im Familienrecht als Scheidungsanwalt tätig. Mit entsprechender außergerichtlicher und gerichtlicher Erfahrung werden Mandanten bundesweit vertreten.

Ziel ist es dabei kurzfristig außergerichtliche Lösungen zu erzielen, so dass Zeit und Kosten gespart werden können! 

Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden.!“ (Zitat von Werner von Siemens)

Online-Scheidung

Nutzen Sie gerne auch die Online-Scheidung von zuhause aus!

Einvernehmliche Scheidungen führen wir mittlerweile oft als sogenannte Online-Scheidung durch. Gerne sind wir telefonisch und online mit Ihnen in Kontakt. Wenn Sie es wünschen, ist kein Kanzleibesuch erforderlich. 

Sie könne die Formalitäten ohne Stress online bequem von zuhause aus erledigen 

Kanzlei für Familienrecht - Scheidungsanwalt

Familienrecht / Scheidungsanwalt

Trennung und Scheidung

Wir beraten Sie zu den Voraussetzungen und Besonderheiten der Ehescheidung. Im Regelfall ist ein Jahr von Beginn der dauerhaften Trennung bis zum Scheidungstermin abzuwarten (Trennungsjahr). An das Verhalten im Trennungsjahr werden als Voraussetzung für die Ehescheidung gewisse Anforderungen gestellt.

Gerne besprechen wir mit Ihnen, welches Datum individuell als Trennungszeitpunkt gilt.

Während des Trennungsjahres bestehen gegebenenfalls Ansprüche, die entsprechend rechtzeitig geltend gemacht werden müssen.

Der Scheidungsantrag kann beim Familiengericht schon vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden, so dass die Ehescheidung möglichst schnell erfolgt! 

Online-Scheidung

Erledigen Sie die Scheidungs-Formalien gerne bequem von zuhause aus! Gerade bei einer einvernehmlichen Scheidung, also wenn beide sich über die Scheidung einig sind.

Ein Besuch in der Kanzlei ist nicht erforderlich, aber jederzeit möglich, wenn Sie es wünschen!

Die erforderlichen Dokumente und Informationen tauschen wir mit Ihnen online und telefonisch aus. 

Auf diese Art und Weise ist für Sie kein Kanzleibesuch erforderlich. Selbstverständlich ist Ihr Scheidungsanwalt auch bei der Online-Scheidung während des gesamten Verfahrens Ihr Ansprechpartner, auch bereits während des Trennungsjahres.

Unterhalt

Lassen Sie rechtzeitig Ansprüche auf Unterhalt prüfen!

Bereits mit Beginn der Trennung entstehen Ansprüche auf Trennungs- unterhalt und Kindesunterhalt. Es ist dabei gegebenenfalls erforderlich die Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen, um keinen finanziellen Schaden zu erleiden.

Unterhaltsrückstände sollten gar nicht erst entstehen, da eine nachträgliche Forderung oft nicht möglich ist! 

Kinder

Schützen Sie Ihre Kinder vor den Konflikten einer Trennung und sichern Sie die Kindesrechte!

Alle Themen rund um die Kinder klären wir kurzfristig, so dass für alle Beteiligten Klarheit besteht und keine dauernden Diskussionen und Konflikte entstehen!

Regelmäßig sind die Themen Kindesunterhalt, Umgangsrecht und Sorgerecht im Rahmen von Ehescheidungen zu klären,

Zum Kindeswohl ist es sinnvoll kurzfristig Vereinbarungen zu treffen, die Zuverlässigkeit schaffen. Je eher verlässliche Rahmenbedingungen bestehen, desto einfacher fällt es oft, die neue Lebensphase zu akzeptieren. 

Vermögen

Klären Sie Ihre Ansprüche auf das in der Ehe geschaffene Vermögen ! 

Viele Eheleute leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft! Darüber haben sich die Beteiligten oft noch nie Gedanken gemacht. Wichtig wird es im Zusammenhang mit dem Zugewinnausgleich. Hierbei geht es um Ansprüche auf eine Ausgleichzahlung. Derjenige, dessen Vermögen weniger stark angestiegen ist, hat gegebenenfalls Anspruch auf Ausgleich. 

Der Zugewinnausgleich ist regelmäßig möglich, wenn kein Ehevertrag geschlossen wurde.

Dabei ist es im Rahmen der Ehescheidung von Bedeutung, dass das jeweilige Anfangsvermögen und das Endvermögen konkret ermittelt wird. Dabei sind Besonderheiten zu beachten.

Versorgungsausgleich ("Altersvorsorge")

Neben dem Vermögen wird zum Ende der Ehe durch Scheidung regelmäßig auch der gesetzliche Versorgungsausgleich durchgeführt. Hier können abweichende Regelungen getroffen werden, die den Interessen der Beteiligten besser entsprechen als der „Regelfall“.

Rechtzeitig Handeln!

Mit Kompetenz und Erfahrung als Scheidungsanwalt seit 20 Jahren!

Die Trennung ist oft bereits eine sehr belastende Situation.  Ihre rechtlichen Ansprüche und Pflichten klären wir kompetent und effektiv! Damit Sie Ihre Zukunft rechtssicher planen können.  

Wir prüfen kurzfristig Ihre Unterhalts- und Vermögenssituation, so dass außergerichtliche Lösungen dargestellt werden können.

Auf diese Art und Weise können Gerichtskosten und Zeit gespart werden. Die Ehescheidung vor Gericht ist dann lediglich eine kurze Formalie!

Ihr Scheidungsanwalt in Bad Oeynhausen

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